Schöne Festtage!

Ein spannendes, schönes, aber auch nachdenklich stimmendes Jahr 2022 ist schon bald vorbei. Auf uns warten Heiligabend und Weihnachten – eine Zeit des Friedens und der Besinnung.

Ich wünsche Ihnen allen wunderschöne, friedliche, besinnliche Festtage im Kreise der ganzen Familie oder mit Freunden, ganz so, wie es für die Zeit passt und angemessen ist.

Die folgende Woche zwischen Weihnachten und Sylvester können wir – in dem Masse, wie es Zeit, Arbeit und Familie zulassen – benutzen, um das vergangene Jahr zu würdigen. Einen Rückblick zu halten auf die vergangenen Monate, mit all ihren speziellen Momenten, Ereignissen und Erfahrungen.

Eine gute Zeit, mit belastenden Erfahrungen und Ereignissen abzuschliessen, sich selber zu vergeben und zurück zum Frieden und zur Harmonie zu finden. Wir lassen all diese Ereignisse und Erfahrungen dort, wo sie vorkamen, und tragen sie nicht mehr weiter mit uns herum.

Auch eine gute Zeit, um all die schönen und glücklichen Ereignisse und Erfahrungen noch einmal vor unserem geistigen Auge vorbeiziehen zu lassen und uns ein weiteres Mal daran zu erfreuen. Wir nehmen all diese positive Energie in uns auf und und lassen uns von ihr begleiten in das auf uns wartende Jahr.

Und am Sylvester aktivieren wir unsere inneren Sylvesterchläuse und vertreiben mit ihnen sämtliche, allenfalls noch vorhandenen, bösen Geister aus unserem Herzen, unserem Geist und unserer Seele. So können wir glücklich und unbelastet den Jahreswechsel geniessen und das neue Jahr beginnen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen fröhlichen Rutsch ins neue Jahr und ein 2023 voller Frieden, Zuversicht, Selbstvertrauen, Humor, Liebe und ganz viel Kraft zur Bewältigung dessen, was auf uns wartet.

Und wenn einer Ihrer guten Vorsätze fürs neue Jahr lautet, für sich selber einzustehen und sich eine eigene, vielleicht auch kritische, Meinung zu bilden, dann gratuliere ich Ihnen von Herzen!

Herzlichst und eine wundervolle Zeit, Hermann

Anfrage 5G, Kommentar

Wie versprochen, hier meine Anfrage zum Thema „5G“. Daran anschliessend die Antworten und mein Kommentar.

Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein und gehe davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 beantwortet wird.

Ausgangspunkt der Anfrage bildet die Diskussion in den letzten Wochen und Monaten über die Risiken und Gefahren von 5G-Anlagen und ihre Bewilligungspraxis in diesem Zusammenhang.

Ich bitte Sie deshalb, folgende Fragen zu beantworten:

  • Kennt der Stadtrat die Risiken von 5G, bzw. wo sieht er diese?
  • Von wem und wie lässt sich der Stadtrat bei 5G-Baugesuchen beraten, z.B. bezüglich Einhaltung der Strahlenwerte?
  • Wie werden die technischen Informationen eines Baugesuches überprüft?

Vielen Dank zum Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüssen

Antworten des Stadtrates (oder vielleicht auch nur des Stadtschreibers?)

Zur ersten Frage:

Der Stadtrat nimmt mögliche Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung ernst und sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Gesundheitsschutz. Im Vertrauen auf den schweizerischen Föderalismus orientiert er sich an den für Bund, Kantone und Gemeinden stufengerechten Regeln in den relevanten Themen Raum und Umwelt. Die Gesetze und Verordnungen orientieren sich dabei am aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und berücksichtigen dabei unter anderem auch das Vorsorgeprinzip.

Kommentar:

Aha! Der Stadtrat sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Gesundheitsschutz. Seine Möglichkeiten beschränken sich mangels jeglicher Kenntnisse darauf, jedes Baugesuch dem Kanton vorzulegen, wie er in der nächsten Antwort selber betont.
Das Vertrauen in den schweizerischen Föderalismus ist – speziell nach den Erfahrungen der letzten Jahre – sowieso zu hinterfragen.
Überhaupt ist die ganze Antwort eine wortreiche Umschreibung der beiden Tatsachen (die Medien würden von Fakten reden), dass der Stadtrat keine Ahnung hat und (wieder einmal) die Verantwortung abgibt. Er kennt weder die Risiken, noch bemüht er sich um die Behebung dieser Kenntnislücke. Wenn ihm das bloss nicht irgendwann auf die eigenen Füsse fällt.

Zur zweiten Frage:

Der Stadtrat lässt sich von den zuständigen Behörden beim Bund und beim Kanton beraten. Jedes Baugesuch für eine 5G-Anlage wird dem Kanton vorgelegt. Die zuständige kantonale Fachstelle erstellt einen Fachbericht, auf welchen sich der Stadtrat verlässt.

Kommentar:

Wie schon beim Kommentar zur ersten Frage bemerkt, hat der Stadtrat blindes Vertrauen zu den kantonalen Stellen. Sollte man eigentlich dürfen, doch mit Verantwortung wahrnehmen hat es nichts zu tun.

Zur dritten Frage:

Ich mag die BAKOM-Propaganda nicht abschreiben und füge sie hier als Bild ein:

Kommentar:

Es ist definitiv keine Antwort auf die Frage, vermag aber angesichts des herrschenden Unwissens auch nicht zu verblüffen.

Zu was die Betreiberinnen verpflichtet wären und was sie tatsächlich machen, ist eine offene Frage. Bekannt ist, dass die technischen Anforderungen an 5G höheren Bedarf an Energie und Strahlung erfordern als 4G. Bekannt ist auch, dass der Bundesrat die Strahlungsgrenzwerte rechtswidrig um den Faktor 10 erhöht hat.

Dass der Stadtrat Affoltern am Albis nicht alleine dasteht, geht auch aus folgendem Zitat hervor:

„Zitat“
«Teilweise ist Italien bzgl. 5G besser dran als die Schweiz. Sie haben ähnlich enge Grenzwerte und die Richter wagen Urteile zu fällen, dass Gehirntumore das Resultat von Mobilfunkstrahlen sind. Ein Vorbild für die Schweiz.

Das Problem hier, wie bei allen unterdrückten Wahrheiten: Man muss eine Instanz finden, die die Wahrheit bestätigt: eine der drei/vier Gewalten: doch der Nationalrat kneift, die Verwaltung ist korrupt, die Richter trauen sich nicht, im Weg zu stehen, und die Presse gehört den Banken und Grosskonzernen.

Dann hätten wir gemäss unserer Verfassung noch das Subsidiaritätsprinzip, gemäss dem die Gemeinden entscheiden können. So z.B. über Bauanträge von Antennen. Doch die haben sich so daran gewöhnt, grundlegende Entscheidungen dem Kanton zu überlassen und der Kanton hat sich drauf eingelassen, nichts in Opposition zum Bund zu machen, dass da kaum Unterstützung zu erwarten ist.»
„Zitatende“

Und doch gibt es immer wieder mutige Gemeindevorstände, die ihre Vorsorgepflicht ernst nehmen und 5G-Baugesuche ablehnen. So z.B. in Wildhaus und einigen anderen Gemeinden auch.

Der Stadtrat hat die Pflicht, diese eklatante Unkenntnis in Sachen 5G zu beseitigen und sich über Chancen und Risiken der 5G-Technik schlau zu machen. Doch dann müsste er konsequenterweise beinahe jedes 5G-Baugesuch auf Stadtgebiet ablehnen.

Dass schon 2019 vor den Folgen von 5G gewarnt wurde, ist hier nachzulesen. Es hat jedoch niemanden interessiert.

Und hier noch ein Kommentar aus dem Kanton Bern, der sinngemäss die ganze Schweiz betrifft.

Wer sich über das Thema noch weitergehend informieren will, kann das unter den folgenden Links machen:

https://www.infosperber.ch/politik/schweiz/mobilfunkstandard-5g-grossversuch-an-der-bevoelkerung

https://tkp.at/2022/12/12/sensationell-umweltmediziner-prof-hutter-warnt-offen-vor-5-g/

https://checkmatenews.substack.com/p/sollte-dich-das-interessieren-neue

https://urs-raschle.ch/mobilfunk-das-abschiedsgeschenk-von-simonetta-sommaruga/

Und ganz zum Schluss:

Am 8. Juli 2022 veröffentlichte die Stadt ein Baugesuch von Salt Mobile SA, betreffend Rückbau und Neubau einer Mobilfunkantenne am Bahnhofplatz. Innerhalb der 20-tägigen Auflagefrist verlangte ich die Zustellung des baurechtlichen Entscheides (schriftliche Empfangsbestätigung des Gesuches liegt vor) für eine Einsprache. Bis heute habe ich nichts mehr gehört und auch keine Unterlagen erhalten!
Ich werde mich dann im Januar 2023 erkundigen, wie weit der Bau schon gediehen ist, und wann die Bewilligung wegen eines Formfehlers widerrufen wird.

Anfrage «Entwicklung», Kommentar

Wie versprochen, hier meine Anfrage zum Thema „Entwicklung“. Daran anschliessend die Antworten und mein Kommentar.

Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein und gehe davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 beantwortet wird.

Ausgangspunkt der Anfrage bildet die erneute Erhöhung des Personalbestandes mit den entsprechenden Kosten im Budget.

Ich bitte Sie deshalb, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie hat sich in den letzten vier Jahren die Einwohnerzahl der Stadt Affoltern am Albis entwickelt?
  • Wie hat sich in den letzten vier Jahren die Zahl der Mitarbeiter der Stadtverwaltung entwickelt – in FTE, bzw. in 100%-Stellen umgerechnet?
  • Wie hat sich in den letzten vier Jahren die Lohnsumme der Stadtverwaltung entwickelt?

Vielen Dank zum Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüssen

Antworten des Stadtrates (oder vielleicht auch nur des Stadtschreibers?)

Zur ersten Frage:

Die Einwohnerzahl nahm von 2018 bis 2021 um 157 Personen zu, was 1.28% entspricht.

Kommentar:

keiner

Zur zweiten Frage

Die Full time Equivalent (FTE) haben sich in den Jahren 2018 – 2021 wie folgt entwickelt (besetzte Stellen):

  • Stadtverwaltung +2.95 FTE bzw. +2.9%
    • Pflegeheim Seewadel +2.35 FTE bzw. 2.5%
  • Spitex Seewadel +19.90 FTE bzw. + 100%

Darin nicht enthalten sind die Lehrpersonen und Angestellte des Horts.

Kommentar:

Gefragt war einzig und allein die Zunahme der Stadtverwaltung. Und die betrug 2.9%, mithin über das Doppelte der Bevölkerungszunahme.

Antwort zu Frage 3:

Das Jahr 2018 ist nicht vergleichbar, weil damals noch das Rechnungsmodell HRM1 galt und die Einheitsgemeinde erst ab der Jahresrechnung 2019 abgebildet wurde. Es wurden deshalb die Jahre 2019 – 2021 verglichen.

Zu den Löhnen der Stadtverwaltung inklusive dem Pflegeheim Seewadel kam im Jahr 2019 neu die Spitex Seewadel mit rund 20 Vollzeiteinheiten (FTE, der Verf.) dazu. Ohne die neue Spitex sank die Lohnsumme vom Jahr 2019 bis Ende 2021 von 16’035’605.56 auf Fr. 15’587’345.74 was einer Abnahme von rund 1.1% entspricht. Inklusive der neugeschaffenen Spitex stieg die Lohnsumme in der Zeit von 2019 bis 2021 von Fr 16’316’880.87 auf Fr. 17’397’751.08 an. Die Spitex generiert aber auch Einnahmen und finanziert sich grösstenteils selbst bzw. reduziert an anderer Stelle den Aufwand.

Grundsätzlich sollten bei der Beurteilung des Lohnaufwandes auch die damit erwirtschafteten Erträge und die erfüllten Aufgaben gegenübergestellt werden.

Kommentar:

Viel zu viel Text für eine einfache Frage. Wieso?
Wenn das Jahr 2018 nicht vergleichbar ist, dann hätte ich erwartet, dass dies gleich zu Beginn erwähnt und bei den Fragen eins und zwei entsprechend berücksichtigt würde.
Ich habe explizit nur nach der Lohnsumme der Stadtverwaltung gefragt. Dazu hätte eine einfache Antwort genügt. Weder das Pflegeheim Seewadel noch die Spitex waren gefragt.
Mit andern Worten, die Frage wurde nicht beantwortet. Wieso?
Ich werde bei einer der nächsten Gemeindeversammlungen darauf zurückkommen.

Anfrage „Anzeiger“, Kommentar

Wie versprochen, hier meine Anfrage zum Thema „Anzeiger“. Daran anschliessend die Antworten und mein Kommentar.

Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein und gehe davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 beantwortet wird.

Bekanntlicherweise ist der Anzeiger ja nicht – wie gemeinhin angenommen – eine Gratiszeitung, sondern wird zu einem beträchtlichen Teil durch die Säuliämtler Gemeinden finanziert. Bedauerlicherweise hat sich auch der Anzeiger in den letzten knapp drei Jahren vom Grundsatz einer ausgewogenen Berichterstattung verabschiedet. Unter einer ausgewogenen Berichterstattung ist zu verstehen, dass in einer Angelegenheit alle betroffenen Parteien zu Wort kommen. So pflegt er unter anderem die Unsitte, keinerlei Leserbriefe zu veröffentlichen, die auch nur ansatzweise Kritik an den Massnahmen und/oder dem Impfdruck äussern. Angeblich geschehe dies auf Anweisung des Verlages.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:

  • Halten Sie es für vertretbar, eine Zeitung mitzufinanzieren, die die Bewohner des Säuliamtes erwiesenermassen unvollständig informiert?
  • Halten Sie es für vertretbar, eine Zeitung mitzufinanzieren, die sich weigert, Leserbriefe von Steuerzahlern, mithin ebenfalls Mitfinanzierer dieser Zeitung, zu publizieren?
  • Halten Sie es für vertretbar, eine Zeitung mitzufinanzieren, die den Auftrag einer ausgewogenen Berichterstattung verweigert?
  • Was gedenken sie zur Verbesserung dieser Situation zu unternehmen?

Vielen Dank zum Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüssen

Antworten des Stadtrates (oder vielleicht auch nur des Stadtschreibers?)

Zur ersten Frage:

Die Gemeindeversammlung hat am 18. Juni 2018 den entsprechenden Beschluss zur finanziellen Unterstützung des Anzeigers ohne Gegenstimme gefasst. Der Anzeiger wird insbesondere als amtliches Publikationsorgan finanziert und damit auch das elektronische Amtsblatt der Stadt Affoltern auf der Webseite amtliche-nachrichten.ch.

Kommentar:

Das war nicht die Frage! Immerhin weiss ich jetzt, dass es ein Portal amtliche-nachrichten.ch gibt, das im Titel gross schreibt „Amtliche Publikationen aus der Schweiz“, sich jedoch bei der Kantonsauswahl auf ZH und AG beschränkt. Klickt man auf ZH, findet man gerade die 14 Ämtler Gemeinden und sonst keine mehr. Dass im Menupunkt „Über dieses Angebot“ dann auch noch Stefan Trottmann ein (grammatikalisch nicht ganz korrektes) Loblied singt, erstaunt mich nicht.
Und wenn ich mich richtig erinnere, hatte Affoltern am Albis keine andere Wahl, als den Beschluss zur Finanzierung zu fassen – Stichwort Knebelvertrag.

Zur zweiten Frage:

Dem Stadtrat liegen keine Hinweise vor, wonach die Weiss Medien AG den Vertrag nicht eingehalten hat.

Kommentar:

Kommt darauf an, was in diesem Vertrag steht. Immerhin deutet die Antwort an, dass die systematische Unterschlagung massnahmen- bzw. regierungskritischer Leserbriefe einen Verstoss gegen den Vertrag bedeuten könnte. Bezüglich den fehlenden Hinweisen, bzw. der Unkenntnis des Stadtrates kann ich gerne aufklärend Hilfestellung anbieten.

Zur dritten Frage:

Gemäss Vertrag obliegt es dem Verlag, die redaktionelle Leitung der Zeitung konfessionell und politisch neutral sowie faktenorientiert zu gestalten.

Kommentar:

Das war wieder mal nicht die Frage! Ich muss jedoch zugeben, dass ich mich bei dieser Antwort nicht eines Schmunzelns erwehren konnte. Wenn der Stadtrat eine einseitige, regierungstreue Berichterstattung als neutral ansieht und lügende Bundesräte nicht als Fakten, dann hat er dadurch sein mangelndes Verständnis des Begriffes Kommunikation nur einmal mehr bestätigt.

Zur vierten Frage:

Der Stadtrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.

Kommentar:

Wen wundert’s?

Nachtrag: Wer einen Eindruck über die Rolle der Medien erhalten will und etwas Zeit zum Lesen hat, dem empfehle ich den folgenden Artikel:

https://multipolar-magazin.de/artikel/faktenchecker-gegen-wodarg

Anfrage Stromausfall, Kommentar

Wie versprochen, hier die Anfrage zum Thema Stromausfall. Daran anschliessend die Antworten und meine Kommentare.

Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes:

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein und gehe davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 beantwortet wird.

Ausgangspunkt der Anfrage bildet die Diskussion in den letzten Wochen und Monaten über eine Strommangellage und die damit möglicherweise verbundene Gefahr eines länger, allenfalls Tage, dauernden Stromausfalls.

Ich diesem Zusammenhang bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie lange läuft die Wasserversorgung noch, oder bricht die gleichzeitig mit dem Stromausfall zusammen?
  2. Wie sieht es mit den lokalen/regionalen Energiereserven (Benzin, Diesel) aus?
  3. Wie lange funktionieren unser Spital und die Pflegeheime im «Notbetrieb», incl. Ver- und Entsorgung?
  4. Hat die Stadt ein Notlager an Grundnahrungsmitteln und Wasser für ihre Einwohner?
  5. Wie werden der Schutz und die Sicherheit der Einwohner gewährleistet?
  6. Wie läuft die allgemeine regionale Information?
  7. Wie ist allenfalls notwendige ärztliche Versorgung organisiert?
  8. Was wird der Einwohnerschaft empfohlen in Bezug auf die Notdurft?
  9. Gibt es die Möglichkeit, z.B. Wolldecken zu beziehen?
  10. Wie sieht der Notbetrieb der Verwaltung aus?
  11. Wie ist bei einem Todesfall vorzugehen?

Mir ist bewusst, dass das nur ein kleiner Teil aller in einem solchen Fall auftretenden Fragen ist. Eine Beantwortung würde jedoch den Eindruck fördern, dass sich der Stadtrat mit dem Thema eingehend beschäftigt hat und dadurch einer gewissen Beruhigung förderlich sein.

Vielen Dank zum Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüssen

Antworten des Stadtrates (oder vielleicht auch nur des Stadtschreibers?)

Zu Frage 1:

Für den Betrieb der Wasserversorgung ist die Wasserversorgungsgenossenschaft und nicht der Stadtrat zuständig. Dies gilt gemäss Konzessionsvertrag ausdrücklich auch für die Trinkwasserversorgung in Notlagen. Gemäss Auskunft der Wasserversorgungsgenossenschaft können die Steuerungen während sechs bis acht Stunden betrieben werden. Wie lange danach Wasser zur Verfügung steht, hängt einerseits vom Verbrauch ab, bis die Reservoirs leer sind und andererseits, ob Notstrom für die Pumpen zum Auffüllen der Reservoirs zur Verfügung steht. Der Bevölkerung wird empfohlen, bei einem Blackout Wasser zu sparen.

Kommentar:

Hier wird zum ersten Mal die Verantwortung abgelehnt! Diesem Phänomen werden wir in der Folge noch oft begegnen. Mich interessiert es nicht, wer für den Betrieb verantwortlich ist. Der Stadtrat ist für das Wohlergehen der Einwohner zuständig. Dazu gehört auch eine interne Krisenorganisation, die sich auf solche Fälle vorbereitet (Notstrom, etc.) und die Einwohner über allfällige Verhaltensmassnahmen informiert. Die Empfehlung, Wasser zu sparen, wurde bis jetzt der Affoltemer Einwohnerschaft nicht kommuniziert. Zudem greift sie zu kurz. Sinnvoll wäre auch die Empfehlung, Wasservorräte anzulegen, solange die Wasserversorgung noch funktioniert.

Zu Frage 2:

Für die Dienstfahrzeuge des Bevölkerungsschutzes der Stadt Affoltern am Albis wurde ein Treibstoffvorrat angelegt.

Kommentar:

Gut zu wissen. Wie lange reicht dieser Treibstoffvorrat? Die Antwort wäre ein Hinweis darauf, mit welcher Dauer eines Blackouts gerechnet wird, was wiederum Auswirkungen auf weitere Massnahmen haben kann.

Zu Frage 3:

Anfragen zur Spital Affoltern AG und den Pflegeheimen Senevita und Langzeitpflege Sonnenberg müssen bei den zuständigen Institutionen eingereicht werden. Der Stadtrat ist nicht für die operative Führung des Spitals oder der nicht städtischen Pflegeheime zuständig. Das Pflegeheim Seewadel hat keine Notstromanlage. Entsprechende Notfallplanungen wurden aber durch den Sicherheitsbeauftragten des Seewadels vorgenommen.

Kommentar:

Auch hier wird zuerst ein Teil der Verantwortung abgelehnt.  Dabei wäre auch eine Koordination aller Pflegeinstitutionen der Stadt durch eine Krisenorganisation notwendig. Im Krisenfall funktioniert auch die Kommunikation nicht. Dass ein neugebautes Pflegeheim keine Notstromanlage aufweist, ist nicht beruhigend. Und wie die Notfallplanung für den Seewadel aussieht, würde wahrscheinlich nicht nur mich, sondern auch die Angehörigen der Bewohner interessieren.

Zu Frage 4:

Nein. Die Bevölkerung muss selber einen Notvorrat anlegen.

Kommentar:

Wieder ein Thema für eine Krisenorganisation. Und wieder wird die Verantwortung weitergegeben. Hier wäre eine Zusammenarbeit der Krisenorganisation mit den grossen Verteilern (Coop, Migros, Aldi, Lidl, Denner) sinnvoll. Zumindest eine Empfehlung an die Bevölkerung kann erwartet werden.

Zu Frage 5:

Die Stadtpolizei wird entsprechende Patrouillen leisten. Allenfalls unterstützt durch weitere Einheiten des Bevölkerungsschutzes.

Kommentar:

Nachdem sich ein Blackout kaum auf Affoltern am Albis beschränken wird, ist absehbar, dass der Bevölkerungsschutz sinnigerweise von Anfang an aufgeboten wird. Siehe Links am Schluss! Nochmal – eine Vorbereitung durch eine Krisenorganisation ist unumgänglich!

Zu Frage 6:

Sofern mehrere politische Gemeinden betroffen sind und das Ausmass es erfordert, werden regionale Informationen durch das Regionale Führungsorgan (RFO) aufbereitet.

Kommentar:

Das wird der Fall sein. Schön zu wissen, dass Informationen aufbereitet werden. Und wie gelangen diese – und auch andere Informationen – zur Einwohnerschaft?

Zu Frage 7:

Im Notfall kann sich die Bevölkerung bei einem Notfalltreffpunkt Hilfe holen.

Kein Kommentar.

Zu Frage 8:

Sollte die Wasserversorgung ausfallen und das ordentliche WC nicht mehr funktionieren, wird empfohlen, eine Trockentoilette zu benutzen. Dazu wird empfohlen, genügend Kehrichtsäcke vorrätig zu halten.

Kommentar:

Siehe auch Frage 1. Weiss die Bevölkerung von der Empfehlung «Trockentoilette»? Weiss sie, was das ist? Und woher bekommt sie eine Trockentoilette. Und eine Empfehlung bezüglich Massnahmen zur Geruchsbekämpfung würde helfen. Speziell beim Gedanken daran, dass auch keine Müllabfuhr mehr stattfindet.

Zu Frage 9:

Die Stadt verfügt über kein Lager an Wolldecken oder dergleichen.

Kommentar:

Gehört auch in das Thema «Verantwortung». Ausser in wärmeren Jahreszeiten wird Unterkühlung schnell zum Problem. Empfehlungen?

Zu Frage 10:

Die Verwaltungsabteilungen haben definiert, welche Tätigkeiten zwingend ausgeführt werden müssen. Diese Geschäftsfälle können entweder ohne Strom erledigt werden oder werden dorthin verlegt, wo Notstrom vorhanden ist.

Kommentar:

Aha! Ein Notbetrieb über die Verwaltungsabteilungen hinaus ist also nicht vorstellbar!

Zu Frage 11:

Ein Todesfall kann, sofern keine Kommunikationsmittel mehr funktionieren, beim Notfalltreffpunkt gemeldet werden.

Kommentar:

Aha! Und dann?

Am Schluss meiner Anfrage schrieb ich, dass eine Beantwortung den Eindruck fördern würde, dass sich der Stadtrat mit dem Thema eingehend beschäftigt hat und das einer gewissen Beruhigung förderlich sein würde. Dieser Eindruck ist bedauerlicherweise nicht entstanden.

Links:

https://www.gdv.de/gdv/themen/schaden-unfall/blackout-vom-drohenden-kollaps-der-gesellschaft-82420

https://www.strom-aus.at/index.php/dropdown/was-sind-die-folgen-eines-blackout

https://www.addendum.org/blackoutfeature/

Eine Gemeindeversammlung

Am Montag, 5. Dezember 2022, fand die Gemeindeversammlung von Affoltern am Albis statt. Es war die Budgetversammlung, ein traditionell schlecht besuchter Anlass.

Offensichtlich wollten aber doch einige Affoltemerinnen und Affoltemer wissen, wie die neue Stadtpräsidentin diese Aufgabe bewältigt. Das Budget interessiert schon seit Jahren fast niemanden mehr. Und die Vorstellung zum «Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichfonds» riss auch niemanden zu Begeisterungsstürmen hin. Zumal auch das Detailwissen und die Vortragsweise des präsentierenden Stadtrates nicht wirklich überzeugten.

Danach war es an der Zeit für Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes. Gemäss diesem Artikel können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mehr als 10 Tage vor der Gemeindeversammlung eine Anfrage zu einem Thema an den Stadtrat stellen. Diese Anfragen werden an der GV verlesen und anschliessend auch die Antwort des Stadtrates. Zudem werden die Antworten dem oder der Anfragestellenden bis einen Tag vor der GV schriftlich beantwortet.

So, das war jetzt etwas kompliziert. Und wie gesagt, nach den beiden sehr trockenen Themen Budget und Reglement war der grosse Teil der Versammelten entsprechend müde und/oder gelangweilt. Und nun war es Zeit für meine vier Anfragen!

Die Stadtpräsidentin entschuldigte sich beinahe dafür, dass jetzt diese vier Anfragen auch noch beantwortet werden mussten und sprach mit entsprechender Betonung und Mimik  von fünf A4-Seiten, so nach dem Motto «macht euch auf was gefasst», worauf sich im Publikum verständlicherweise Unruhe breit machte. Dass sie damit auch von Anfang die Anfragen ins Lächerliche zog, war sicher nicht vorgesehen, aber dann halt bereits passiert. Der Einstieg in die Fragen und Antworten war also schon mal kläglich missglückt.

Obwohl – die Themen sind für mitdenkende Bürgerinnen und Bürger durchaus von Interesse:

  • Anfrage Stromausfall
  • Anfrage Entwicklung Bevölkerungswachstum / Zunahme Mitarbeiter Verwaltung
  • Anfrage Anzeiger
  • Anfrage Risiken 5G und Bewilligung Anlagen

Zu jeder dieser Anfragen schreibe ich in den kommenden Tagen einen Beitrag mit den Detailfragen und den Antworten, zusammen mit einem Kommentar.