Wie versprochen, hier die Anfrage zum Thema Stromausfall. Daran anschliessend die Antworten und meine Kommentare.
Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes:
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein und gehe davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 beantwortet wird.
Ausgangspunkt der Anfrage bildet die Diskussion in den letzten Wochen und Monaten über eine Strommangellage und die damit möglicherweise verbundene Gefahr eines länger, allenfalls Tage, dauernden Stromausfalls.
Ich diesem Zusammenhang bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie lange läuft die Wasserversorgung noch, oder bricht die gleichzeitig mit dem Stromausfall zusammen?
- Wie sieht es mit den lokalen/regionalen Energiereserven (Benzin, Diesel) aus?
- Wie lange funktionieren unser Spital und die Pflegeheime im «Notbetrieb», incl. Ver- und Entsorgung?
- Hat die Stadt ein Notlager an Grundnahrungsmitteln und Wasser für ihre Einwohner?
- Wie werden der Schutz und die Sicherheit der Einwohner gewährleistet?
- Wie läuft die allgemeine regionale Information?
- Wie ist allenfalls notwendige ärztliche Versorgung organisiert?
- Was wird der Einwohnerschaft empfohlen in Bezug auf die Notdurft?
- Gibt es die Möglichkeit, z.B. Wolldecken zu beziehen?
- Wie sieht der Notbetrieb der Verwaltung aus?
- Wie ist bei einem Todesfall vorzugehen?
Mir ist bewusst, dass das nur ein kleiner Teil aller in einem solchen Fall auftretenden Fragen ist. Eine Beantwortung würde jedoch den Eindruck fördern, dass sich der Stadtrat mit dem Thema eingehend beschäftigt hat und dadurch einer gewissen Beruhigung förderlich sein.
Vielen Dank zum Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüssen
Antworten des Stadtrates (oder vielleicht auch nur des Stadtschreibers?)
Zu Frage 1:
Für den Betrieb der Wasserversorgung ist die Wasserversorgungsgenossenschaft und nicht der Stadtrat zuständig. Dies gilt gemäss Konzessionsvertrag ausdrücklich auch für die Trinkwasserversorgung in Notlagen. Gemäss Auskunft der Wasserversorgungsgenossenschaft können die Steuerungen während sechs bis acht Stunden betrieben werden. Wie lange danach Wasser zur Verfügung steht, hängt einerseits vom Verbrauch ab, bis die Reservoirs leer sind und andererseits, ob Notstrom für die Pumpen zum Auffüllen der Reservoirs zur Verfügung steht. Der Bevölkerung wird empfohlen, bei einem Blackout Wasser zu sparen.
Kommentar:
Hier wird zum ersten Mal die Verantwortung abgelehnt! Diesem Phänomen werden wir in der Folge noch oft begegnen. Mich interessiert es nicht, wer für den Betrieb verantwortlich ist. Der Stadtrat ist für das Wohlergehen der Einwohner zuständig. Dazu gehört auch eine interne Krisenorganisation, die sich auf solche Fälle vorbereitet (Notstrom, etc.) und die Einwohner über allfällige Verhaltensmassnahmen informiert. Die Empfehlung, Wasser zu sparen, wurde bis jetzt der Affoltemer Einwohnerschaft nicht kommuniziert. Zudem greift sie zu kurz. Sinnvoll wäre auch die Empfehlung, Wasservorräte anzulegen, solange die Wasserversorgung noch funktioniert.
Zu Frage 2:
Für die Dienstfahrzeuge des Bevölkerungsschutzes der Stadt Affoltern am Albis wurde ein Treibstoffvorrat angelegt.
Kommentar:
Gut zu wissen. Wie lange reicht dieser Treibstoffvorrat? Die Antwort wäre ein Hinweis darauf, mit welcher Dauer eines Blackouts gerechnet wird, was wiederum Auswirkungen auf weitere Massnahmen haben kann.
Zu Frage 3:
Anfragen zur Spital Affoltern AG und den Pflegeheimen Senevita und Langzeitpflege Sonnenberg müssen bei den zuständigen Institutionen eingereicht werden. Der Stadtrat ist nicht für die operative Führung des Spitals oder der nicht städtischen Pflegeheime zuständig. Das Pflegeheim Seewadel hat keine Notstromanlage. Entsprechende Notfallplanungen wurden aber durch den Sicherheitsbeauftragten des Seewadels vorgenommen.
Kommentar:
Auch hier wird zuerst ein Teil der Verantwortung abgelehnt. Dabei wäre auch eine Koordination aller Pflegeinstitutionen der Stadt durch eine Krisenorganisation notwendig. Im Krisenfall funktioniert auch die Kommunikation nicht. Dass ein neugebautes Pflegeheim keine Notstromanlage aufweist, ist nicht beruhigend. Und wie die Notfallplanung für den Seewadel aussieht, würde wahrscheinlich nicht nur mich, sondern auch die Angehörigen der Bewohner interessieren.
Zu Frage 4:
Nein. Die Bevölkerung muss selber einen Notvorrat anlegen.
Kommentar:
Wieder ein Thema für eine Krisenorganisation. Und wieder wird die Verantwortung weitergegeben. Hier wäre eine Zusammenarbeit der Krisenorganisation mit den grossen Verteilern (Coop, Migros, Aldi, Lidl, Denner) sinnvoll. Zumindest eine Empfehlung an die Bevölkerung kann erwartet werden.
Zu Frage 5:
Die Stadtpolizei wird entsprechende Patrouillen leisten. Allenfalls unterstützt durch weitere Einheiten des Bevölkerungsschutzes.
Kommentar:
Nachdem sich ein Blackout kaum auf Affoltern am Albis beschränken wird, ist absehbar, dass der Bevölkerungsschutz sinnigerweise von Anfang an aufgeboten wird. Siehe Links am Schluss! Nochmal – eine Vorbereitung durch eine Krisenorganisation ist unumgänglich!
Zu Frage 6:
Sofern mehrere politische Gemeinden betroffen sind und das Ausmass es erfordert, werden regionale Informationen durch das Regionale Führungsorgan (RFO) aufbereitet.
Kommentar:
Das wird der Fall sein. Schön zu wissen, dass Informationen aufbereitet werden. Und wie gelangen diese – und auch andere Informationen – zur Einwohnerschaft?
Zu Frage 7:
Im Notfall kann sich die Bevölkerung bei einem Notfalltreffpunkt Hilfe holen.
Kein Kommentar.
Zu Frage 8:
Sollte die Wasserversorgung ausfallen und das ordentliche WC nicht mehr funktionieren, wird empfohlen, eine Trockentoilette zu benutzen. Dazu wird empfohlen, genügend Kehrichtsäcke vorrätig zu halten.
Kommentar:
Siehe auch Frage 1. Weiss die Bevölkerung von der Empfehlung «Trockentoilette»? Weiss sie, was das ist? Und woher bekommt sie eine Trockentoilette. Und eine Empfehlung bezüglich Massnahmen zur Geruchsbekämpfung würde helfen. Speziell beim Gedanken daran, dass auch keine Müllabfuhr mehr stattfindet.
Zu Frage 9:
Die Stadt verfügt über kein Lager an Wolldecken oder dergleichen.
Kommentar:
Gehört auch in das Thema «Verantwortung». Ausser in wärmeren Jahreszeiten wird Unterkühlung schnell zum Problem. Empfehlungen?
Zu Frage 10:
Die Verwaltungsabteilungen haben definiert, welche Tätigkeiten zwingend ausgeführt werden müssen. Diese Geschäftsfälle können entweder ohne Strom erledigt werden oder werden dorthin verlegt, wo Notstrom vorhanden ist.
Kommentar:
Aha! Ein Notbetrieb über die Verwaltungsabteilungen hinaus ist also nicht vorstellbar!
Zu Frage 11:
Ein Todesfall kann, sofern keine Kommunikationsmittel mehr funktionieren, beim Notfalltreffpunkt gemeldet werden.
Kommentar:
Aha! Und dann?
Am Schluss meiner Anfrage schrieb ich, dass eine Beantwortung den Eindruck fördern würde, dass sich der Stadtrat mit dem Thema eingehend beschäftigt hat und das einer gewissen Beruhigung förderlich sein würde. Dieser Eindruck ist bedauerlicherweise nicht entstanden.
Links:
https://www.gdv.de/gdv/themen/schaden-unfall/blackout-vom-drohenden-kollaps-der-gesellschaft-82420
https://www.strom-aus.at/index.php/dropdown/was-sind-die-folgen-eines-blackout
https://www.addendum.org/blackoutfeature/