Die Tricksereien des Bundesrates

Am letzten Freitag, 28. Mai, fand die (Achtung, langes, kompliziertes Wort) Covid-19-Gesetz-Abstimmungs-Arena des Schweizer Fernsehens statt. Abgesehen von der sattsam bekannten Neutralität des Moderators Sandro Brotz fand ich diese Sendung äusserst bemerkenswert.

Es war äusserst bemerkenswert, auf was für eine plumpe und überhebliche Art und Weise ein sogenannter Magistrat – der unglücklicherweise immer noch für viele Schweizer eine Respektsperson darstellt – sein Stimmvolk für dumm verkaufen wollte.

Vorausschicken möchte ich die Feststellung, dass die Vorlage in der bestehenden Form gar nicht vorliegen dürfte. Sie verletzt eindeutig die „Einheit der Materie“. Einerseits ermächtigt sie den Bundesrat, frei über Einschränkungen und Erleichterungen unseres Lebens zu bestimmen. Wer jetzt sagt, das stimme gar nicht, das stehe so nicht in der Abstimmungsbroschüre, dem geht es so wie der Vorlage – es stimmt nur zum Teil.

Richtig ist, dass das so nicht in der Abstimmungsbroschüre steht. Da ist bedenklicherweise der alte Text vom September 2020 abgedruckt. Nicht darin enthalten ist z.B. der Artikel 1a, der nachträglich eingefügt wurde und der dem Bundesrat ebendiese Ermächtigung zuspricht.

Ebenfalls nicht gedruckt sind die Artikel 3, 3a und 3b, in denen die Durchführung der Covid-19-Tests gefördert wird, das Contact-Tracing behandelt wird, auf Quarantänen eingegangen wird, ein Impfplan, der eine möglichst breite Durchimp­fung der Impfwilligen bis spätestens Ende Mai 2021 si­cherstellt(!), erwähnt ist und Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen sind.

Das alles stellt Herr Berset in Abrede. Gemäss ihm ist in dem Gesetzt nicht von Impfungen die Rede. Auch das ist nur bedingt richtig; in der ursprünglichen Fassung vom September 2020 war davon tatsächlich noch nicht die Rede. Und deshalb wissen pflichtbewusste Stimmbürgerinnen und -bürger, die den Text in der Abstimmungsbroschüre gelesen haben, nichts davon!

Zudem möchte der Bundesrat Ausnahmen von der Zulassungspflicht für Arzneimittel vorsehen oder die Zulassungsvoraussetzungen oder das Zulassungsverfahren anpassen. Ebenso möchte er Ausnahmen von den Bestimmungen über die Konformitätsbewertung von Medizinprodukten erlassen können. Mir stehen die Haare zu Berge, wenn ich das lese. Aber immerhin steht das in der Abstimmungsbroschüre.

Im Artikel 6a (der wiederum in der Abstimmungsbroschüre nicht zu finden ist) heisst es: Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest. Mit andern Worten, er führt ein Covid-19-Zertifikat ein. Für was das nützlich sein soll, überlasse ich der Fantasie der Leserschaft.

Und dann regelt das Gesetz auch noch die finanzielle Unterstützung der durch die Massnahmen in Not geratenen Betriebe. Gemäss Bundesrat Berset geht es in diesem Gesetz hauptsächlich darum. Weil er die anderen Bestimmungen gerne durch die Hintertür bewilligen lassen möchte. Und dass den Zeitungsverlagen auch noch Dutzende von Millionen nachgeschmissen werden, findet Bundesrat Berset absolut notwendig. Diesen notleidenden Verlagen, die 2020 zu einem grossen Teil mit zwei- und dreistelligen Millionengewinnen abgeschlossen haben.

Und jetzt sind wir wieder bei der „Einheit der Materie“. Hätten Bundesrat und Parlament diese wahren wollen, müssten dem Stimmvolk zwei Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet werden. Eine, die die finanzielle Unterstützung betrifft, und eine, die die ganzen Covid-19-Massnahmen betrifft. So, wie sich die Vorlage jetzt präsentiert, ist es ein plumper Erpressungsversuch.

Dass das Gesetz in wichtigen Teilen bis 31. Dezember 2031 verlängert wird, fällt ebenso vornehm unter den Tisch. So lange bleibt es jedoch in Kraft und kann jederzeit vom Parlament angepasst oder mit Ergänzungen versehen werden!

Hier noch das Covid-19-Gesetz mit allen nachträglichen Änderungen:

Alles andere als eine Ablehnung der Vorlage in dieser Form ist nicht empfehlenswert!