Anfrage 5G, Kommentar

Wie versprochen, hier meine Anfrage zum Thema „5G“. Daran anschliessend die Antworten und mein Kommentar.

Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein und gehe davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 beantwortet wird.

Ausgangspunkt der Anfrage bildet die Diskussion in den letzten Wochen und Monaten über die Risiken und Gefahren von 5G-Anlagen und ihre Bewilligungspraxis in diesem Zusammenhang.

Ich bitte Sie deshalb, folgende Fragen zu beantworten:

  • Kennt der Stadtrat die Risiken von 5G, bzw. wo sieht er diese?
  • Von wem und wie lässt sich der Stadtrat bei 5G-Baugesuchen beraten, z.B. bezüglich Einhaltung der Strahlenwerte?
  • Wie werden die technischen Informationen eines Baugesuches überprüft?

Vielen Dank zum Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüssen

Antworten des Stadtrates (oder vielleicht auch nur des Stadtschreibers?)

Zur ersten Frage:

Der Stadtrat nimmt mögliche Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung ernst und sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Gesundheitsschutz. Im Vertrauen auf den schweizerischen Föderalismus orientiert er sich an den für Bund, Kantone und Gemeinden stufengerechten Regeln in den relevanten Themen Raum und Umwelt. Die Gesetze und Verordnungen orientieren sich dabei am aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und berücksichtigen dabei unter anderem auch das Vorsorgeprinzip.

Kommentar:

Aha! Der Stadtrat sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Gesundheitsschutz. Seine Möglichkeiten beschränken sich mangels jeglicher Kenntnisse darauf, jedes Baugesuch dem Kanton vorzulegen, wie er in der nächsten Antwort selber betont.
Das Vertrauen in den schweizerischen Föderalismus ist – speziell nach den Erfahrungen der letzten Jahre – sowieso zu hinterfragen.
Überhaupt ist die ganze Antwort eine wortreiche Umschreibung der beiden Tatsachen (die Medien würden von Fakten reden), dass der Stadtrat keine Ahnung hat und (wieder einmal) die Verantwortung abgibt. Er kennt weder die Risiken, noch bemüht er sich um die Behebung dieser Kenntnislücke. Wenn ihm das bloss nicht irgendwann auf die eigenen Füsse fällt.

Zur zweiten Frage:

Der Stadtrat lässt sich von den zuständigen Behörden beim Bund und beim Kanton beraten. Jedes Baugesuch für eine 5G-Anlage wird dem Kanton vorgelegt. Die zuständige kantonale Fachstelle erstellt einen Fachbericht, auf welchen sich der Stadtrat verlässt.

Kommentar:

Wie schon beim Kommentar zur ersten Frage bemerkt, hat der Stadtrat blindes Vertrauen zu den kantonalen Stellen. Sollte man eigentlich dürfen, doch mit Verantwortung wahrnehmen hat es nichts zu tun.

Zur dritten Frage:

Ich mag die BAKOM-Propaganda nicht abschreiben und füge sie hier als Bild ein:

Kommentar:

Es ist definitiv keine Antwort auf die Frage, vermag aber angesichts des herrschenden Unwissens auch nicht zu verblüffen.

Zu was die Betreiberinnen verpflichtet wären und was sie tatsächlich machen, ist eine offene Frage. Bekannt ist, dass die technischen Anforderungen an 5G höheren Bedarf an Energie und Strahlung erfordern als 4G. Bekannt ist auch, dass der Bundesrat die Strahlungsgrenzwerte rechtswidrig um den Faktor 10 erhöht hat.

Dass der Stadtrat Affoltern am Albis nicht alleine dasteht, geht auch aus folgendem Zitat hervor:

„Zitat“
«Teilweise ist Italien bzgl. 5G besser dran als die Schweiz. Sie haben ähnlich enge Grenzwerte und die Richter wagen Urteile zu fällen, dass Gehirntumore das Resultat von Mobilfunkstrahlen sind. Ein Vorbild für die Schweiz.

Das Problem hier, wie bei allen unterdrückten Wahrheiten: Man muss eine Instanz finden, die die Wahrheit bestätigt: eine der drei/vier Gewalten: doch der Nationalrat kneift, die Verwaltung ist korrupt, die Richter trauen sich nicht, im Weg zu stehen, und die Presse gehört den Banken und Grosskonzernen.

Dann hätten wir gemäss unserer Verfassung noch das Subsidiaritätsprinzip, gemäss dem die Gemeinden entscheiden können. So z.B. über Bauanträge von Antennen. Doch die haben sich so daran gewöhnt, grundlegende Entscheidungen dem Kanton zu überlassen und der Kanton hat sich drauf eingelassen, nichts in Opposition zum Bund zu machen, dass da kaum Unterstützung zu erwarten ist.»
„Zitatende“

Und doch gibt es immer wieder mutige Gemeindevorstände, die ihre Vorsorgepflicht ernst nehmen und 5G-Baugesuche ablehnen. So z.B. in Wildhaus und einigen anderen Gemeinden auch.

Der Stadtrat hat die Pflicht, diese eklatante Unkenntnis in Sachen 5G zu beseitigen und sich über Chancen und Risiken der 5G-Technik schlau zu machen. Doch dann müsste er konsequenterweise beinahe jedes 5G-Baugesuch auf Stadtgebiet ablehnen.

Dass schon 2019 vor den Folgen von 5G gewarnt wurde, ist hier nachzulesen. Es hat jedoch niemanden interessiert.

Und hier noch ein Kommentar aus dem Kanton Bern, der sinngemäss die ganze Schweiz betrifft.

Wer sich über das Thema noch weitergehend informieren will, kann das unter den folgenden Links machen:

https://www.infosperber.ch/politik/schweiz/mobilfunkstandard-5g-grossversuch-an-der-bevoelkerung

https://tkp.at/2022/12/12/sensationell-umweltmediziner-prof-hutter-warnt-offen-vor-5-g/

https://checkmatenews.substack.com/p/sollte-dich-das-interessieren-neue

https://urs-raschle.ch/mobilfunk-das-abschiedsgeschenk-von-simonetta-sommaruga/

Und ganz zum Schluss:

Am 8. Juli 2022 veröffentlichte die Stadt ein Baugesuch von Salt Mobile SA, betreffend Rückbau und Neubau einer Mobilfunkantenne am Bahnhofplatz. Innerhalb der 20-tägigen Auflagefrist verlangte ich die Zustellung des baurechtlichen Entscheides (schriftliche Empfangsbestätigung des Gesuches liegt vor) für eine Einsprache. Bis heute habe ich nichts mehr gehört und auch keine Unterlagen erhalten!
Ich werde mich dann im Januar 2023 erkundigen, wie weit der Bau schon gediehen ist, und wann die Bewilligung wegen eines Formfehlers widerrufen wird.