Wie versprochen, hier meine Anfrage zum Thema „Anzeiger“. Daran anschliessend die Antworten und mein Kommentar.
Anfrage gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich eine Anfrage im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes ein und gehe davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 beantwortet wird.
Bekanntlicherweise ist der Anzeiger ja nicht – wie gemeinhin angenommen – eine Gratiszeitung, sondern wird zu einem beträchtlichen Teil durch die Säuliämtler Gemeinden finanziert. Bedauerlicherweise hat sich auch der Anzeiger in den letzten knapp drei Jahren vom Grundsatz einer ausgewogenen Berichterstattung verabschiedet. Unter einer ausgewogenen Berichterstattung ist zu verstehen, dass in einer Angelegenheit alle betroffenen Parteien zu Wort kommen. So pflegt er unter anderem die Unsitte, keinerlei Leserbriefe zu veröffentlichen, die auch nur ansatzweise Kritik an den Massnahmen und/oder dem Impfdruck äussern. Angeblich geschehe dies auf Anweisung des Verlages.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:
- Halten Sie es für vertretbar, eine Zeitung mitzufinanzieren, die die Bewohner des Säuliamtes erwiesenermassen unvollständig informiert?
- Halten Sie es für vertretbar, eine Zeitung mitzufinanzieren, die sich weigert, Leserbriefe von Steuerzahlern, mithin ebenfalls Mitfinanzierer dieser Zeitung, zu publizieren?
- Halten Sie es für vertretbar, eine Zeitung mitzufinanzieren, die den Auftrag einer ausgewogenen Berichterstattung verweigert?
- Was gedenken sie zur Verbesserung dieser Situation zu unternehmen?
Vielen Dank zum Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüssen
Antworten des Stadtrates (oder vielleicht auch nur des Stadtschreibers?)
Zur ersten Frage:
Die Gemeindeversammlung hat am 18. Juni 2018 den entsprechenden Beschluss zur finanziellen Unterstützung des Anzeigers ohne Gegenstimme gefasst. Der Anzeiger wird insbesondere als amtliches Publikationsorgan finanziert und damit auch das elektronische Amtsblatt der Stadt Affoltern auf der Webseite amtliche-nachrichten.ch.
Kommentar:
Das war nicht die Frage! Immerhin weiss ich jetzt, dass es ein Portal amtliche-nachrichten.ch gibt, das im Titel gross schreibt „Amtliche Publikationen aus der Schweiz“, sich jedoch bei der Kantonsauswahl auf ZH und AG beschränkt. Klickt man auf ZH, findet man gerade die 14 Ämtler Gemeinden und sonst keine mehr. Dass im Menupunkt „Über dieses Angebot“ dann auch noch Stefan Trottmann ein (grammatikalisch nicht ganz korrektes) Loblied singt, erstaunt mich nicht.
Und wenn ich mich richtig erinnere, hatte Affoltern am Albis keine andere Wahl, als den Beschluss zur Finanzierung zu fassen – Stichwort Knebelvertrag.
Zur zweiten Frage:
Dem Stadtrat liegen keine Hinweise vor, wonach die Weiss Medien AG den Vertrag nicht eingehalten hat.
Kommentar:
Kommt darauf an, was in diesem Vertrag steht. Immerhin deutet die Antwort an, dass die systematische Unterschlagung massnahmen- bzw. regierungskritischer Leserbriefe einen Verstoss gegen den Vertrag bedeuten könnte. Bezüglich den fehlenden Hinweisen, bzw. der Unkenntnis des Stadtrates kann ich gerne aufklärend Hilfestellung anbieten.
Zur dritten Frage:
Gemäss Vertrag obliegt es dem Verlag, die redaktionelle Leitung der Zeitung konfessionell und politisch neutral sowie faktenorientiert zu gestalten.
Kommentar:
Das war wieder mal nicht die Frage! Ich muss jedoch zugeben, dass ich mich bei dieser Antwort nicht eines Schmunzelns erwehren konnte. Wenn der Stadtrat eine einseitige, regierungstreue Berichterstattung als neutral ansieht und lügende Bundesräte nicht als Fakten, dann hat er dadurch sein mangelndes Verständnis des Begriffes Kommunikation nur einmal mehr bestätigt.
Zur vierten Frage:
Der Stadtrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.
Kommentar:
Wen wundert’s?
Nachtrag: Wer einen Eindruck über die Rolle der Medien erhalten will und etwas Zeit zum Lesen hat, dem empfehle ich den folgenden Artikel:
https://multipolar-magazin.de/artikel/faktenchecker-gegen-wodarg